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Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts Vorstand: Hertha Beuschel-Menze * Frohmut Menze * Otto Herz Kontaktadresse: Otto Herz * Ferdinand-Lassalle-Str. 22 * D-04109 Leipzig 0172 / 65 234 67 * otto.herz@gmx.de
- Die Stiftung zur Förderung der Civil-Courage wurde von Hertha Beuschel-Menze und Frohmut Menze errichtet.
- Sie wurde am 09. 11. 2000 vom Regierungspräsidium Karlsruhe genehmigt.
- Sie ist mit einem Stiftungskapital von 1.000.000,--DM ausgestattet.
- Im Interesse des langfristigen Bestandes der Stiftung ist das Stiftungsvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten.
- Die Stiftung erfüllt ihren Zweck aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und aus etwaigen Zuwendungen, soweit diese nicht zur Vermehrung des Stiftungsvermögens bestimmt sind.
- Alle sind eingeladen, der Stiftung zur Förderung der Civil-Courage Zuwendungen zukommen zu lassen, die ausschließlich im Sinne des Stiftungszwecks eingesetzt werden.
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zuwendungen an die Stiftung können also steuermindernd geltend gemacht werden.
Im 2 der Stiftungssatzung ist der Stiftungszweck in der folgenden Weise festgelegt:
- Die Stiftung fördert die politische Bildung zur Entwicklung der persönlichen Urteilskraft und der politischen Handlungsfähigkeit. Ein besonderes Anliegen ist ihr die Verwirklichung von Civil-Courage als Gemeinschaftsaufgabe. Civil-Courage soll sich dabei nicht nur an den großen Vorbildern Mahatma Gandhi, Martin Luther King oder Nelson Mandela orientieren, sondern auch Ausdruck ständigen Alltagshandelns sein: der aufrechte Gang z. B. auf dem Schulhof oder in der Straßenbahn (wenn Außenseiter oder Angehörige von Minderheiten angegriffen werden) oder Civil-Courage in öffentlichen und privaten Einrichtungen, in denen Menschenrechte und Menschenwürde verletzt werden.
- Weitere Aufgaben der Stiftungsarbeit sind: die Weiterentwicklung der Demokratie in Staat und Gesellschaft hin zu mehr Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger; die ökologische Umgestaltung aller Lebensbereiche, insbesondere der Wirtschaft; die Schaffung sozialer Gerechtigkeit, die Förderung von Solidarität und Gemeinsinn; die Entwicklung globaler Verantwortlichkeit und die Übernahme persönlicher Verantwortung; die Förderung gewaltfreier Konfliktlösungen und Friedensfähigkeit;
- Dieser Zweck soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass jährlich auf Vorschlag vor allem von schulischen Einrichtungen eine Person oder Institution ausgezeichnet wird, die beispielhaft Civil-Courage gezeigt hat. Darüber hinaus sollen Aktionen und Projekte unterstützt werden, die das Entstehen von Civil-Courage fördern. Z. B. Gesprächsangebote an Schulen, in Gemeinden und am Arbeitsplatz zum Thema “Üben, sich einzumischen”.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
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